Veräußerung eines Grundstücks zur Beendigung einer Betriebsaufspaltung oder Grundstückshandel
Leitsatz
Betriebsvermögen eines Besitzunternehmens kann auch ein nicht an die Betriebsgesellschaft, sondern fremd vermieteter Grundstücksteil sein. Die Zuordnung eines solchen Grundstücksteils zum Anlagevermögen des Besitzunternehmens geht einer Zuordnung zu einem Grundstückshandel vor, ohne dass es darauf ankommt, ob der Grundstücksteil notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen ist. Ein als wesentliche Betriebsgrundlage der Betriebsgesellschaft genutztes Grundstück bleibt auch dann Anlagevermögen des Besitzunternehmens, wenn es zum Verkauf angeboten wird. Wird die Betriebsaufspaltung durch die Grundstücksveräußerung beendet, scheidet diese - auch hinsichtlich des fremd vermieteten Teils - als Zählobjekt für einen gewerblichen Grundstückshandel aus.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 1659 Nr. 9 EStB 2007 S. 330 Nr. 9 KÖSDI 2007 S. 15424 Nr. 2 KÖSDI 2007 S. 15424 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 44/2007 S. 11 IAAAC-50798