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Besteuerung von Finanzinnovationen
(§ 20 Abs. 2 Satz 1
Nr. 4 EStG); Anwendung der
BFH-Urteile
Mit o.a. Urteilen hat der Bundesfinanzhof zu Einzelfragen bei der Besteuerung von Finanzinnovationen Stellung genommen. Mit den , , , und hat er ausgeführt, dass § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG im Wege teleologischer Reduktion bzw. verfassungskonformer Auslegung tatbestandlich dahin einzugrenzen ist, dass die Regelung auf solche Wertpapiere keine Anwendung findet, bei denen keine Vermengung zwischen Ertrags- und Vermögensebene besteht und bei denen eine Unterscheidung zwischen Nutzungsentgelt und Kursgewinn ohne größeren Aufwand möglich ist.
Mit den Urteilen vom – VIII R 97/02 und vom – VIII R 6/05 hat er in Anwendung dieser Grundsätze und in Abweichung von der bisherigen Verwaltungsauffassung ausgeführt, dass Kursgewinne aus der Veräußerung von Reverse Floatern bzw. von Down-Rating-Anleihen nicht gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG steuerpflichtig sind.
Mit dem Urteil vom – VIII R 67/04 hat er ausgeführt, dass Gleitzins-Schuldverschreibungen grundsätzli...BStBl 2006 I S. 508