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BGH Beschluss v. - VII ZB 18/06

Gesetze: ZPO § 406

Leitsatz

Die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen steht der Verwertbarkeit seiner vor der Ablehnung erstatteten Gutachten nicht entgegen, wenn die Partei, die sich auf die Befangenheit des Sachverständigen beruft, den Ablehnungsgrund durch eine unzulässige Streitverkündung an den Sachverständigen in rechtsmissbräuchlicher Weise provoziert hat und kein Anlass zu der Besorgnis besteht, dass die Unvoreingenommenheit des Sachverständigen schon bei Erstellung seiner bisherigen Gutachten beeinträchtigt war.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW-RR 2007 S. 1293 Nr. 18
FAAAC-50922

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