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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 18 K 1071/03 G

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1

Teilbetriebsveräußerung nur bei klarer organisatorischer Trennung (keine Ausnahme bei Internet-Dienstleistungen)

Leitsatz

  1. Die Veräußerung eines von mehreren im Rahmen eines Einzelunternehmens entwickelten und betriebenen Internet-Diensten stellt keine Teilbetriebsveräußerung dar und unterliegt daher der Gewerbesteuer, wenn zwischen den einzelnen Internet-Diensten keine klare organisatorische Trennung (jeweils eigene Räume, gesonderte Buchführung, eigenes Personal, eigene Verwaltung, selbständige Organisation) besteht.

  2. Das Vorliegen einer Kostenstellenrechnung kann eine gesonderte Organisation nicht ersetzen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
IAAAC-51180

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