Progressionsvorbehalt bei Doppelansässigkeit; doppelbesteuerungsrechtlicher Begriff der Ansässigkeit
Leitsatz
§ 32b Abs. 1 Nr. 3 Alternative 1 EStG 1997 ist auch in Fällen sog. Doppelansässigkeit anwendbar. Für die Anwendung der Vorschrift kommt es auf eine abkommensrechtliche Freistellung der ausländischen Einkünfte nicht an. Im Fall der Doppelansässigkeit ist die Vorschrift bei im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen anwendbar, wenn das Doppelbesteuerungsabkommen dem Quellenstaat Deutschland die Anwendung des Progressionsvorbehalts nicht verbietet.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 1638 Nr. 9 HFR 2007 S. 1117 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 44/2007 S. 13 YAAAC-51302