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BFH Urteil v. - I R 45/06

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, KStG § 27

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Uneinbringlichwerden eines durch Überzahlung an nahe stehende Gesellschaft entstandenen Anspruchs; Wertberichtigung einer Darlehensforderung

Leitsatz

Wird die Forderung einer GmbH aus der Leistung von Vorauszahlungen auf noch nicht erbrachte Leistungen einer nahe stehenden KG wertlos, kann dies jedenfalls dann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, wenn die Forderung nicht ausreichend abgesichert war, obwohl der GmbH bekannt war, dass sich die KG im Zeitpunkt der Leistung der Vorauszahlungen in einer wirtschaftlichen Krise befand.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 1710 Nr. 9
EStB 2007 S. 330 Nr. 9
GmbHR 2007 S. 1055 Nr. 19
HFR 2007 S. 1217 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 44/2007 S. 16
IAAAC-51303

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