Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VI R 77/04

Gesetze: EStG § 9, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 2, EStG § 12 Nr. 1

Bewirtungsaufwendungen eines Arbeitnehmers als Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Bewirtung von Personen aus beruflichem Anlass sind dem Grunde nach Werbungskosten, wenn ihre Höhe und berufliche Veranlassung nachgewiesen sind. Aus § 4 Abs. 5 Nr. 2 Satz 2 und 3 EStG folgt nicht, dass schon dann, wenn die dort geforderten Angaben über die näheren Umstände der Bewirtung durch den Steuerpflichtigen gemacht worden sind, der berufliche Anlass als nachgewiesen gilt. Insoweit sind die zu treffenden Angaben eine notwendige, aber noch keine hinreichende Bedingung für den Werbungskostenabzug. Die Frage, ob die Bewirtungsaufwendungen tatsächlich durch den Beruf veranlasst sind, entscheidet sich nach den allgemeinen Grundsätzen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 1644 Nr. 9
DStRE 2007 S. 1082 Nr. 17
NWB-Eilnachricht Nr. 44/2007 S. 10
WAAAC-51307

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank