Anforderungen an die Verwaltung einer Genossenschaft i.S. des § 17 EigZulG zweifelhaft
Leitsatz
Die von der Finanzverwaltung im (BStBl 2005 I S. 305) für die Gewährung der Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen aufgestellten Anforderungen an die Genossenschaft, wonach ihr Handeln nur dann auf die Herstellung oder Anschaffung von Wohnungen ausgerichtet ist, wenn mehr als zwei Drittel des Geschäftsguthabens der Genossen und der aufgenommenen Kreditmittel zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwandt werden, sind ernstlich zweifelhaft i. S. des § 69 FGO. Ob man in diesen Anforderungen eine zulässige Pauschalierung oder Typisierung sehen kann und ob das Gesetz etwaige Typisierungsbefugnisse an die Finanzverwaltung als Rechtsanwenderin weitergeleitet hat, ist bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 1637 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 33/2007 S. 2818 NWB-Eilnachricht Nr. 44/2007 S. 8 FAAAC-51317