Die Kontoauszüge einer Bank sind irreführend, wenn zwar bei den einzelnen Gutschriften zutreffend zwischen den Daten der Buchung und der Wertstellung unterschieden, bei der optisch hervorgehobenen Angabe des Kontostands am Ende des Auszugs aber nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass darin auch noch nicht wertgestellte Beträge enthalten sein können, über die bis zur Wertstellung noch nicht ohne Belastung mit Sollzinsen verfügt werden kann (Fortführung von , GRUR 2002, 1093 = WRP 2003, 975 - Kontostandsauskunft).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2007 S. 1694 Nr. 32 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2007 S. 333 WM 2007 S. 1554 Nr. 33 ZIP 2007 S. 1455 Nr. 31 HAAAC-51377