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BGH Beschluss v. - II ZR 287/05

Gesetze: ZPO § 545 Abs. 2

Leitsatz

a) § 545 Abs. 2 ZPO schließt im Interesse der Prozessökonomie und -beschleunigung jede Prüfung der Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges - mit Ausnahme der internationalen Zuständigkeit - aus (vgl. , MDR 2006, 1126; BGHZ 153, 82, 85 u. st. Rspr.).

b) Eine gemäß § 545 Abs. 2 ZPO unzulässige Zuständigkeitsprüfung kann auch nicht auf dem Wege eines erstmals im Revisionsverfahren hilfsweise gestellten Verweisungsantrags erreicht werden.

Fundstelle(n):
NJW-RR 2007 S. 1509 Nr. 21
RIW 2008 S. 160 Nr. 3
WM 2007 S. 1678 Nr. 35
YAAAC-51380

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