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BGH Urteil v. - II ZR 89/06

Gesetze: ZPO § 288

Leitsatz

Der Vortrag einer Partei, dass nach dem übereinstimmenden Verständnis beider Vertragspartner in einer Bestimmung eines Pensionsvertrages die vertragliche Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft vereinbart werden sollte, kann Gegenstand eines gerichtlichen Geständnisses sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR 2007 S. 2175 Nr. 48
WM 2007 S. 1662 Nr. 35
ZIP 2008 S. 1040 Nr. 22
IAAAC-51381

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