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BGH Urteil v. - IX ZR 231/04

Gesetze: InsO § 17; InsO § 130; InsO § 140 Abs. 1

Leitsatz

a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung der Wechselzahlung auf einen auf den Schuldner bezogenen und von ihm erfüllungshalber akzeptierten Wechsel ist der Tag, an dem der Schuldner den Wechsel bezahlt.

b) Zu den Voraussetzungen, unter denen eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit wieder beseitigt wird, wenn die die Zahlungsunfähigkeit begründende Verbindlichkeit des Schuldners gestundet wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 2138 Nr. 39
DStR 2007 S. 2019 Nr. 45
NJW-RR 2007 S. 1419 Nr. 20
WM 2007 S. 1616 Nr. 34
ZIP 2007 S. 1469 Nr. 31
ZAAAC-51397

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