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BGH Urteil v. - IX ZR 56/06

Gesetze: InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3; InsO § 140 Abs. 1; InsO § 140 Abs. 3; BGB § 667; BGB § 675

Leitsatz

Die Aufrechnungslage zwischen dem Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts und dem Anspruch des Mandanten auf Herausgabe eingezogener Gelder entsteht frühestens dann, wenn der Rechtsanwalt das Geld in Empfang genommen hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2007 S. 1919 Nr. 36
NJW 2007 S. 2640 Nr. 36
WM 2007 S. 1669 Nr. 35
ZIP 2007 S. 1507 Nr. 32
MAAAC-51400

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