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BGH Urteil v. - VII ZR 199/06

Gesetze: BGB § 765

Leitsatz

a) Der Bürge auf erstes Anfordern kann sich zur Vermeidung seiner Inanspruchnahme auf die fehlende Prüfbarkeit der Rechnung über eine Werklohnforderung nur dann berufen, wenn sich die fehlende Prüfbarkeit aus dem Sachverhalt ohne weiteres ergibt und die Rechtslage eindeutig ist.

b) Ein Bürge ist nicht verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass der Anspruch des Gläubigers fällig gestellt wird, um seine Inanspruchnahme zu rechtfertigen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW-RR 2007 S. 1392 Nr. 20
WM 2007 S. 1609 Nr. 34
ZIP 2007 S. 1498 Nr. 32
HAAAC-51432

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