Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - XI ZR 142/05

Gesetze: VerbrKrG § 9 Abs. 1 Satz 1; VerbrKrG § 9 Abs. 1 Satz 2; VerbrKrG § 9 Abs. 3 (Fassung bis )

Leitsatz

a) Voraussetzung für eine unwiderlegliche Vermutung für eine wirtschaftliche Einheit von Kreditvertrag und finanziertem Geschäft im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 VerbrKrG ist, dass der kreditgebenden Bank das Zusammenwirken des für sie tätigen Vermittlers mit dem Verkäufer positiv bekannt ist.

b) Bilden ein Darlehensvertrag und das finanzierte Anlagegeschäft eine wirtschaftliche Einheit, so kann in dieses verbundene Geschäft im Sinne des § 9 VerbrKrG ein mit einem anderen Kreditinstitut geschlossener, ebenfalls der Finanzierung des Anlagegeschäfts dienender Realkreditvertrag nicht einbezogen werden. Eine Anwendung des § 9 Abs. 3 VerbrKrG auch auf den Realkredit scheidet aus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2007 S. 2144 Nr. 40
DB 2007 S. 1753 Nr. 32
NJW 2007 S. 3200 Nr. 44
WM 2007 S. 1456 Nr. 31
ZIP 2007 S. 1452 Nr. 31
PAAAC-51451

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank