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Einkommensteuerliche Folgen der Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages
Zur Frage der einkommensteuerlichen Behandlung der Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags wird anhand des folgenden Beispielsachverhalts Stellung genommen:
Der Steuerpflichtige A hatte im Januar 2004 ein Mietwohngrundstück zum Kaufpreis von 1 Millionen € erworben. Die Anschaffungsnebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer) beliefen sich auf 40.000,– €. A erklärte in den Jahren 2004 und 2005 folgende Vermietungseinkünfte, die bestandskräftig veranlagt sind:
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Veranlagungszeitraum 2004 | Veranlagungszeitraum 2005 | |
Mieteinnahmen | 40.000,– € | 45,000,– € |
Schuldzinsen | ./. 35.000,– € | ./. 30.000,– € |
Gebäude-AfA | ./. 15.000,– € | ./. 15.000,– € |
Sonstige Werbungskos- ten | ./. 5.000,– € | ./. 5.000,– € |
Verlust | ./. 15.000,– € | ./. 5.000,– € |
Anfang des Jahres 2006 entdeckte A an dem Gebäude schwerwiegende bauliche Schäden, die ihm der Verkäufer böswillig verschwiegen hatte. Nach Rücktritt vom Kaufvertrag nach §§ 346, 323 BGB erstattete A den damals gezahlten Kaufpreis, die seinerzeit angefallenen Notar- und Grundbuchgebühren und die zwischenzeitlich geleisteten Aufwendungen auf das Grundstück einschließlich der gezahlten Schuldzinsen. Gegengerechnet wurden die vereinnahmten Mieten. Außerdem zahlte der Veräußerer Zinse...