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FG des Saarlandes Urteil v. - 2 K 183/05

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 2

Grenzbetrag i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG: Keine Ermäßigung der Einkünfte des Kindes um Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Leitsatz

Die für Zwecke des Kindergelds anzusetzenden Einkünfte eines Kindes aus nichtselbständiger Arbeit sind nicht im Hinblick auf den um die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer zu ermäßigen (entgegen Urteil des FG des Landes Brandenburg vom , 6 K 2092/01).

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Fundstelle(n):
JAAAC-51894

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