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FG München  v. - 5 K 745/07

Gesetze: FGO § 47, FGO § 56, AO 1977 § 122 Abs. 2, AO 1977 § 172 Abs. 1 S. 2, AO 1977 § 172 Abs. 1 S. 3

Schlichte Änderung

Bestandskraft

Wiedereinsetzung

Leitsatz

1. Der Antrag auf schlichte Änderung verhindert nicht das Eintreten der Bestandskraft eines Steuerbescheids.

2. Keine Wiedereinsetzung, wenn ein ehemaliger Rechtsanwalt – zudem verspätet – vorträgt, er habe einer Erledigung eines Klageverfahrens um die Mittagszeit in schlaftrunkenem Zustand versehentlich per Fax zugestimmt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
KAAAC-51901

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