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FG München Urteil v. - 5 K 3777/06

Gesetze: FGO § 155, ZPO § 227

Terminsverlegung

Leitsatz

In einem kurzfristig gestellten Antrag auf Terminsverlegung müssen zumindest die Verlegungsgründe substantiiert dargelegt und gleichzeitig glaubhaft gemacht werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
OAAAC-51904

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