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FG München Beschluss v. - 5 V 1796/07

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4, EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b

Kindergeld: Arbeitszimmerkosten des studierenden Sohnes als Drittaufwand?

Leitsatz

Kosten des häuslichen Arbeitszimmers des studierenden Sohnes, die vom Vater getragen werden, stellen nicht im Wege des Drittaufwands abzugsfähige Werbungskosten des Sohnes bei dessen Einkünften für den Jahresgrenzbetrag bei der Kindergeldberechnung dar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
SAAAC-51907

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