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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1685/05 Z

Gesetze: KN Allgemein

Zollrechtliche Einreihung von Werkzeugkoffern

Leitsatz

Werkzeugkoffer aus Holz mit Oberfläche aus Kunststoff und Kantenverstärkungen aus Metall sind in die Pos. 42.02 KN einzureihen.

Fundstelle(n):
MAAAC-51909

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