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BFH Urteil v. - IX R 37/05

Gesetze: EigZulG § 2, EigZulG § 3, AO § 39 Abs. 2, EStG § 10i

Anschaffung einer Wohnung mit Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums; Bestellung eines lebenslangen Nießbrauchsrechts führt nicht zum Verbleib des wirtschaftlichen Eigentums beim Übertragenden; Abzug der Vorkostenpauschale nur im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung

Leitsatz

Bei Anschaffung einer Wohnung beginnt der Förderzeitraum gem. § 3 EigZulG im Jahr der Anschaffung unabhängig davon, ob in diesem Jahr tatsächlich Anschaffungskosten entrichtet wurden. Eine Wohnung ist i. S. des § 2 EigZulG mit der Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums angeschafft. Weder schuldrechtliche Belastungs- und Veräußerungsverbote sowie Rückübertragungsverpflichtungen bei Verstoß hiergegen oder Rückforderungsrechte des Übertragenden gegen die Erben des Erwerbers noch die Bestellung eines lebenslänglichen dinglichen Wohnrechts zugunsten des Übertragenden führen dazu, dass das wirtschaftliche Eigentum beim Übertragenden verbleibt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 1891 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 44/2007 S. 7
TAAAC-52024

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