Anschaffungskosten des Erwerbers eines Kommanditanteils bei Übernahme negativer Kapitalkonten von ausgeschiedenen Kommanditisten
Leitsatz
Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzten, ferner die Nebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten. Handelt es sich um die Anschaffung des Anteils an einer Kommanditgesellschaft, liegen Anschaffungskosten vor, soweit die Zahlungen des Erwerbers den Buchwert des Kapitalkontos des ausscheidenden Gesellschafters in der Steuerbilanz der Gesellschaft übersteigen. Übernimmt der Erwerber des Gesellschaftsanteils zusätzlich die Verpflichtung, ein negatives Kapitalkonto des ausscheidenden Gesellschafters mit künftigen Gewinnanteilen aufzufüllen, kann er (weitere) Anschaffungskosten erst dann geltend machen, wenn solche zur Verrechnung führenden Gewinnanteile entstehen.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 1845 Nr. 10 HFR 2007 S. 1185 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 44/2007 S. 9 DAAAC-52025