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Besteuerung von Finanzinnovationen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG);
Bezug:
Mit o.a. Urteilen hat der Bundesfinanzhof zu Einzelfragen bei der Besteuerung von Finanzinnovationen Stellung genommen. Mit den , , , und hat er ausgeführt, dass § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG im Wege teleologischer Reduktion bzw. verfassungskonformer Auslegung tatbestandlich dahin einzugrenzen ist, dass die Regelung auf solche Wertpapiere keine Anwendung findet, bei denen keine Vermengung zwischen Ertrags- und Vermögensebene besteht und bei denen eine Unterscheidung zwischen Nutzungsentgelt und Kursgewinn ohne größeren Aufwand möglich ist.
Mit den und hat er in Anwendung dieser Grundsätze und in Anweichung von der bisherigen Verwaltungsauffassung ausgeführt, dass Kursgewinne aus der Veräußerung von Reverse Floatern bzw. von Down-Rating-Anleihen nicht gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG steuerpflichtig sind.
Mit dem hat er ausgeführt, dass Gleitzins-Schuldverschreibungen grundsä...BStBl 2006 I S. 508