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BAG Urteil v. - 5 AZR 564/06

Gesetze: BGB § 133; BGB § 157; BGB § 275; BGB §§ 293 ff.; BGB §§ 305 ff.; BGB § 326; BGB § 611; BGB § 615; GewO § 106; UrhG § 93 Abs. 1

Leitsatz

Das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangt von dem Verwender nicht, alle möglichen Konkretisierungen der Arbeitspflicht und des Weisungsrechts ausdrücklich zu regeln. Vielmehr ist das gesetzliche Weisungsrecht (§ 106 GewO) Ausfluss und Folge der vertraglichen Festlegung der Arbeitspflicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 2035 Nr. 37
BAAAC-52082

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