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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 948/04 EFG 2007 S. 1518 Nr. 19

Gesetze: EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 EStG § 25 Abs. 3 S. 4AO 1977 § 150

Zweijahresfrist für Antragsveranlagung durch Abgabe der Einkommensteuererklärung per Fax nicht gewahrt

Leitsatz

Durch die Übermittlung der unterschriebenen Einkommensteuererklärung per Telefax kann die Zweijahresfrist, innerhalb derer nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG eine Einkommensteuerveranlagung beantragt werden muss, nicht gewahrt werden; nur der tatsächliche Eingang der unterschriebenen amtlichen Erklärungsvordrucke beim Finanzamt kann das Formerfordernis der eigenhändigen Unterschrift nach § 25 Abs. 3 Satz 4 EStG einer wirksamen Steuererklärung erfüllen.

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Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1518 Nr. 19
AAAAC-52399

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