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BVerfG Beschluss v. - 1 BvR 2412/05

Gesetze: GG Art. 19 Abs. 4GG Art. 2 Abs. 1GG Art. 20 Abs. 3AO 1977 § 347 Abs. 1 Satz 2FGO § 44 Abs. 1FGO § 46 Abs. 1 Satz 2

Rechtsschutz bei sog. doppelter Untätigkeit mit Untätigkeitseinspruch und Untätigkeitsklage nicht unzumutbar ausgestaltet

Leitsatz

Der Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes ist gewahrt, auch wenn der BFH die gegen eine doppelte Untätigkeit der Finanzbehörden - wegen Nichtbescheidung des Antrags und Nichtbescheidung des Untätigkeitseinspruchs -gerichtete Klage nach § 46 FGO als unzulässig angesehen hat, nachdem eine ablehnende Sachentscheidung des FA ergangen war. Dadurch haben sich nach Auffassung des BFH die Untätigkeitsklage und der Untätigkeitseinspruch jedenfalls erledigt.

(Leitsatz nicht amtlich)

Fundstelle(n):
BFH/NV-Beilage 2007 S. 447 Nr. 4
HFR 2007 S. 1023 Nr. 10
XAAAC-52442

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