1. Die angemessene Größe
eines selbstgenutzten Hausgrundstücks ist im Regelfall nach den Vorgaben
des WoBauG 2 - Grenzwert 130 qm für Vierpersonenhaushalt - zu bestimmen
(Bestätigung und Weiterführung
B 7b AS 2/05 R = Breith 2007, 597).
2. Ob und gegebenenfalls in welcher
Weise ein Hausgrundstück im Rahmen der Prüfung der
Hilfebedürftigkeit iS des SGB 2 tatsächlich verwertbar ist, richtet
sich nach den Verhältnissen des Einzelfalles. Der Hilfebedürftige
kann grundsätzlich zwischen mehreren Verwertungsarten wählen, die den
Hilfebedarf decken; es ist nicht Aufgabe des Grundsicherungsträgers, dem
Hilfebedürftigen konkrete Verwertungsmöglichkeiten aufzuzeigen oder
nachzuweisen.
3. Die Annahme einer besonderen
Härte iS des § 12 Abs 3 S 1 Nr 6 SGB 2 erfordert
außergewöhnliche Umstände. Die Verwertung eines die
Angemessenheitsgrenze überschreitenden Hausgrundstücks stellt nicht
schon deshalb eine besondere Härte dar, weil es bereits vor Eintritt der
Hilfebedürftigkeit vorhanden
war.
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 34/2008 S. 3177 MAAAC-52476