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BGH Urteil v. - I ZR 114/04

Gesetze: UrhG § 17 Abs. 1

Leitsatz

Werden Vervielfältigungsstücke eines in Deutschland urheberrechtlich geschützten Werks der angewandten Kunst im Inland angeboten, so ist das Verbreitungsrecht des Urhebers auch dann verletzt, wenn die Veräußerung im Ausland (hier: Italien) erfolgen soll und das Werk dort urheberrechtlich nicht geschützt ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2008 S. 757 Nr. 11
AAAAC-52493

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