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BFH Beschluss v. - XI B 28/07

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Diplom-Bankbetriebswirt (Bankakademie) freiberuflich tätig

Leitsatz

Ein Autodidakt, der die Bezeichnung "Diplom-Bankbetriebswirt (Bankakademie)" führen darf, ist nur dann freiberuflich tätig, wenn er ein Wissen nachweist, das in Tiefe und Breite dem eines (Fach-)Hochschulabsolventen entspricht. Berufsbegleitende Fortbildungsprogramme, die zu einer Spezialisierung auf einem Gebiet der Betriebswirtschaft führen, reichen zur Bejahung eines einem beratenden Betriebswirt ähnlichen Berufs i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG nicht aus.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 1883 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 44/2007 S. 12
MAAAC-52557

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