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BFH Urteil v. - XI R 59/04

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4

Aufzeichnungen zum Nachweis des zu versteuernden Privatanteils an der Gesamtfahrleistung muss hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten; Nutzung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Kfz auf einer Privatfahrt ist eine Nutzungsentnahme

Leitsatz

Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG liegt nicht vor, wenn durchgängig Angaben zum Grund und Zweck der Fahrten fehlen, die mutmaßlichen Kunden nicht immer mit Orten und nie mit der Adresse angegeben sind, bei der Angabe mehrerer Namen die Reiseroute fehlt und die Blätter zudem nicht eine in sich geschlossene Form aufweisen, die nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen ausschließt oder zumindest deutlich als solche erkennbar werden lässt. Die sog. Deckelungsregelung der Verwaltung zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG stellt eine Billigkeitsregelung i. S. des § 163 AO dar. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung aus Gründen des Übermaßverbots bestehen im Hinblick auf die Deckelungsregelung und den Rechtsanspruch auf deren Anwendung nicht.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2007 S. 1838 Nr. 10
EStB 2007 S. 369 Nr. 10
EStB 2007 S. 369 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 44/2007 S. 9
DAAAC-52560

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