Aufzeichnungen zum Nachweis des zu versteuernden Privatanteils
an der Gesamtfahrleistung muss hinreichende Gewähr für ihre
Vollständigkeit und Richtigkeit bieten; Nutzung eines zum
Betriebsvermögen gehörenden Kfz auf einer Privatfahrt ist eine
Nutzungsentnahme
Leitsatz
Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG liegt nicht vor, wenn durchgängig Angaben zum Grund und Zweck der Fahrten fehlen, die mutmaßlichen Kunden nicht immer mit Orten und nie mit der Adresse angegeben sind, bei der Angabe mehrerer Namen die Reiseroute fehlt und die Blätter zudem nicht eine in sich geschlossene Form aufweisen, die nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen ausschließt oder zumindest deutlich als solche erkennbar werden lässt. Die sog. Deckelungsregelung der Verwaltung zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG stellt eine Billigkeitsregelung i. S. des § 163 AO dar. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung aus Gründen des Übermaßverbots bestehen im Hinblick auf die Deckelungsregelung und den Rechtsanspruch auf deren Anwendung nicht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 1838 Nr. 10 EStB 2007 S. 369 Nr. 10 EStB 2007 S. 369 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 44/2007 S. 9 DAAAC-52560