Gesetze: AO § 193 Abs. 2 Nr. 2AO § 200 Abs. 2 Satz 1FGO § 46 Abs. 1
Zur Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung und der Festlegung des Prüfungsortes in den Amtsräumen bei einer Außenprüfung nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO
Leitsatz
1. Das für eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO erforderliche Aufklärungsbedürfnis liegt jedenfalls dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen im Prüfungszeitraum aufgrund außerordentlich hoher Einkünfte („Einkunftsmillionär”) erhebliche Beträge zu Anlagezwecken zur Verfügung standen und der Steuerpflichtige nur Kapitaleinkünfte in geringer Höhe erklärt sowie keine substantiierten und nachprüfbaren Angaben zur Verwendung der verfügbaren Geldmittel gemacht hat.
2. Die Entscheidung des FA über die Zweckmäßigkeit einer Außenprüfung nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO ist ermessensfehlerfrei, wenn eine Vielzahl von Belegen zu überprüfen und insoweit mit zahlreichen Rückfragen zu rechnen ist.
3. Die Außenprüfung nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO kann auch in den Räumen des FA durchgeführt werden. Sie ist insoweit von einer Prüfung an Amtsstelle durch Maßnahmen der Einzelermittlung i.S. der §§ 88 ff. AO zu unterscheiden.
4. Die Entscheidung des FA, die Außenprüfung in den eigenen Amtsräumen durchzuführen, ist ermessensfehlerfrei, wenn der Steuerpflichtige weder über Geschäftsräume noch über einen inländischen Wohnsitz verfügt. Eine Wohnung des Steuerpflichtigen im Ausland kann das FA bei der Festlegung des Prüfungsortes unberücksichtigt lassen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2009 II Seite 338 AO-StB 2007 S. 257 Nr. 10 BB 2007 S. 2054 Nr. 38 BFH/NV 2007 S. 1950 Nr. 10 BStBl II 2009 S. 338 Nr. 10 DStR 2007 S. 1478 Nr. 34 DStRE 2007 S. 1213 Nr. 18 DStZ 2007 S. 650 Nr. 20 HFR 2007 S. 948 Nr. 10 IStR 2007 S. 749 Nr. 20 IWB-KN Nr. 182/2007 (Außenprüfung bei einem sog. Einkunftsmillionär mit Wohnsitz im Ausland) KÖSDI 2007 S. 15699 Nr. 9 KÖSDI 2008 S. 15929 Nr. 3 NJW 2008 S. 173 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 34/2007 S. 2929 NWB-Eilnachricht Nr. 39/2008 S. 3673 NWB-Eilnachricht Nr. 39/2008 S. 3680 SJ 2007 S. 10 Nr. 18 StB 2007 S. 367 Nr. 10 StBW 2007 S. 7 Nr. 18 StuB-Bilanzreport Nr. 18/2007 S. 714 WPg 2008 S. 169 Nr. 4 YAAAC-52592