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FG Köln Urteil v. - 15 K 1928/02 EFG 2008 S. 66 Nr. 1

Gesetze: EStG § 52 Abs 61a Satz 2, GG Art 3 Abs 1, EStG § 62 Abs 2

Kindergeld:

Kindergeldanspruch geduldeter Ausländer (Kroaten)

Leitsatz

1) Ausländer, die sich im Rahmen einer ausländerrechtlichen Duldung im Inland aufhalten, haben auch nach der seit geltenden Regelung von § 62 Abs. 2 EStG keinen Anspruch auf Kindergeld.

2) Für den Ausschluss auf Gewährung von Kindergeld ist unerheblich, ob der Stpfl. erwerbstätig ist.

3) § 62 Abs. 2 EStG in der Fassung ab ist verfassungsgemäß-

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 66 Nr. 1
SAAAC-52876

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