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FG München Urteil v. - 1 K 1770/05

Gesetze: AO § 129

Übertragungsfehler des Steuerberaters ist keine offenbare Unrichtigkeit

Leitsatz

Kreuzt die Angestellte des Steuerberaters im Computerprogramm das Feld „Altersrente” an, obwohl es sich um eine Erwerbsunfähigkeitsrente handelt, dann ist diese Unrichtigkeit nicht „offenbar”, wenn der Bearbeiter im Finanzamt diese nicht erkennen konnte, weil bereits in den Vorjahren die Rente falsch erklärt war, die übrigen Angaben zur falschen Qualifikation passten und keine Unterlagen eingereicht wurden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
HAAAC-52884

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