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FG München Urteil v. - 1 K 621/05 EFG 2007 S. 1939 Nr. 24

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG § 4 Abs. 4EStG § 4 Abs. 5 Nr. 7

Wohnungsgröße bei doppelter Haushaltsführung

Leitsatz

Eine 60qm-Wohnung ist für eine Einzelperson als Zweitwohnung am Tätigkeitsort ausreichend. Aufwendungen für eine größere Wohnung sind nur entsprechend gekürzt im Rahmen einer doppelten Haushaltführung abziehbar.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1939 Nr. 24
BAAAC-52902

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