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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 5 K 196/06

Gesetze: AO § 122, AO §110

Wirksame Bekanntgabe/Wiedereinsetzung

Leitsatz

Reicht eine Organgesellschaft über Jahre für den Organträger Steuererklärungen ein und werden ihr über Jahre Steuerbescheide beanstandungsfrei bekannt gegeben, sind die Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht für die Organgesellschaft erfüllt.

Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Einspruchsfrist kann nicht gewährt werden, wenn zwischen Mandant und Steuerberater Abstimmungsproblem bestehen, in deren Folge die Einlegung von Einsprüchen unterbleibt.

Fundstelle(n):
RAAAC-52927

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