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BGH Urteil v. - I ZR 93/04

Gesetze: MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; MarkenG § 14 Abs. 5; MarkenG § 14 Abs. 6; MarkenG § 30

Leitsatz

a) Der aus einer Kennzeichenverletzung folgende Schadensersatzanspruch sowie der der Bezifferung dieses Anspruchs dienende Auskunftsanspruch sind zeitlich nicht durch die vom Gläubiger nachgewiesene erste Verletzungshandlung begrenzt (Aufgabe von , GRUR 1988, 307 - Gaby).

b) Ein Lizenznehmer, der gemäß § 30 Abs. 4 MarkenG der Verletzungsklage des Lizenzgebers beitritt, erlangt die Stellung eines einfachen Streitgenossen. Dem Lizenznehmer steht im Falle einer Markenverletzung kein eigener Schadensersatzanspruch gegen den Verletzer zu.

Tatbestand

Fundstelle(n):
TAAAC-53074

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