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Ermittlung des geldwerten Vorteils beim Erwerb von Kraftfahrzeugen vom Arbeitgeber in der Automobilbranche
Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 38/2001 vom der OFD Düsseldorf und Kurzinformation Ertragsteuer Nr. 46/2001 vom der OFD Düsseldorf Abt. Köln, jetzt konsolidiert Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 38/2001 vom der
Der BStBl 2007 II S. 309, die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, dass beim verbilligten Erwerb eines Kraftfahrzeugs vom Arbeitgeber in der Automobilbranche der Abgabeort im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG der Sitz des Herstellerunternehmens ist. Gleichzeitig hat er den Arbeitnehmern jedoch ein Wahlrecht zwischen der Bewertung des geldwerten Vorteils nach der Rabatt-Freibetragsregelung des § 8 Abs. 3 EStG und der Bewertung mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG eingeräumt.
Nach dem BStBl 2007 I S. 464, sind die Rechtsgrundsätze dieses Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Nach der/den vorbezeichneten Kurzinformation(en) bestanden keine Bedenken, anhängige Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO ruhen zu lassen. Die Bearbeitung der noch anhängigen Einsprüche ist – soweit noch nicht geschehen – wieder aufzunehmen. Die Steue...