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Oberfinanzdirektion Koblenz - S 2144 d - St 32 3 S 2221 - St 32 3 S 2350 A - St 32 3

Kinderbetreuungskosten
Erstattung von Kindergartenbeiträgen für vorzeitig eingeschulte Kann-Kinder

Zu den ab VZ 2006 zu berücksichtigenden Kinderbetreuungskosten – kurz KBK – (§§ 4f, 9 Abs. 5, 10 Abs. 1 Nr. 5 und 8 EStG) zählen auch Kindergartenbeiträge.

Ab dem ist für Eltern in RLP das letzte Kindergartenjahr ihrer Kinder beitragsfrei (§ 13 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz i.d.F. , GVBL S. 502). Begünstigt sind also erstmals Kinder, die nach den Sommerferien des Jahres 2006 eingeschult wurden. Dies sind i.d.R. Kinder, die vor dem geboren sind (§ 57 Schulgesetz i.d.F. , GVBL S. 59), daneben aber auch sog. Kann-Kinder, die tatsächlich im Schuljahr 2006/2007 vorzeitig eingeschult wurden (§ 58 Abs. 1 Schulgesetz).

Die Beitragsfreiheit gilt im Übrigen auch für vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder, die ein weiteres Jahr im Kindergarten verbleiben. Diese Kinder befinden sich zweimal im letzten Kindergartenjahr.

In der Praxis ist insbesondere die Sonderregelung für die Kann-Kinder von Bedeutung. Sie ist erforderlich, da sich für diese Kinder erst im Nachhinein herausstellt, dass das vermeintlich vorletzte Kindergartenjahr das letzte ist. Nachdem diese Kinder tatsächlich den Schulbesuch begonnen haben, können...

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