Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungen
Mit der Kurzinformation Nr. ST 3 2006K054 vom – St 31 4 wurden die Finanzämter angewiesen, auf Grund eines beabsichtigten Nichtanwendungserlasses (BStBl 2006 I S. 765) das , (BStBl 2006 II S. 866) über den Einzelfall hinaus nicht anzuwenden und in allen offenen Fällen den Ansatz einer Rückstellung für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungen abzulehnen, da für die Nachbetreuung in der Regel kein wesentlicher Aufwand entstehen würde.
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein sah nun in einem Aussetzungsverfahren ernstliche Zweifel an der Nichtberücksichtigung einer solchen Rückstellung und ließ mit , gemäß § 69 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 S. 2 FGO die Aussetzung der Vollziehung zu.
Mittlerweile sind beim dortigen Finanzgericht zwei weitere Verfahren in gleicher Angelegenheit unter den Az. 5 K 34/07 und 5 K 94/07 rechtshängig. Der Sachverhalt in dem unter dem Az. 5 K 34/07 geführten Rechtsstreit entspricht dem vom entschiedenen Fall.
Noch nicht abgeschlossene Einspruchsverfahren können nun im Hinblick auf das neu anhängig gewordene Klageverfahren, Az. 5 K 34/07, mit Zusti...