Gewinnausschüttungs-Besteuerung von Zinszahlungen einer
inländischen Kapitalgesellschaft an einen Darlehensgeber in einem
Drittland, der zugleich Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist
Leitsatz
Eine nationale Maßnahme, nach
der Darlehenszinsen, die eine gebietsansässige Kapitalgesellschaft an
einen gebietsfremden Anteilseigner zahlt, der an ihrem Kapital wesentlich
beteiligt ist, unter bestimmten Voraussetzungen als verdeckte
Gewinnausschüttung behandelt werden, die bei der Darlehensnehmerin
besteuert wird, berührt vorwiegend die Ausübung der
Niederlassungsfreiheit i. S. der Art. 43 ff. EG. Diese Bestimmungen können
nicht bei Sachverhalten geltend gemacht werden, an denen ein Unternehmen eines
Drittlands beteiligt ist.