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EuGH Beschluss v. - C-492/04

Gesetze: EG Art. 234; EG Art. 56; EG Art. 57; EG Art. 58; Verfahrensordnung Art. 104 § 3 Abs. 1

Gewinnausschüttungs-Besteuerung von Zinszahlungen einer inländischen Kapitalgesellschaft an einen Darlehensgeber in einem Drittland, der zugleich Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist

Leitsatz

Eine nationale Maßnahme, nach der Darlehenszinsen, die eine gebietsansässige Kapitalgesellschaft an einen gebietsfremden Anteilseigner zahlt, der an ihrem Kapital wesentlich beteiligt ist, unter bestimmten Voraussetzungen als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden, die bei der Darlehensnehmerin besteuert wird, berührt vorwiegend die Ausübung der Niederlassungsfreiheit i. S. der Art. 43 ff. EG. Diese Bestimmungen können nicht bei Sachverhalten geltend gemacht werden, an denen ein Unternehmen eines Drittlands beteiligt ist.

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