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BGH Beschluss v. - VI ZB 21/06

Gesetze: RVG VV Nr. 3201 Nr. 1; RVG VV Nr. 3200

Leitsatz

Wird der Zurückweisungsantrag vor Zustellung der Berufungsbegründung gestellt, fällt grundsätzlich nur eine 1,1 - Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 Nr. 1 VV RVG an.

Fundstelle(n):
NJW 2007 S. 3723 Nr. 51
TAAAC-54101

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