Schulgeld für eine US-amerikanische Schule auf deutschem Staatsgebiet als Sonderausgabe
Leitsatz
Das Schulgeld für eine zum Hauptquartier der amerikanischen Streitkräfte in Europa gehörende, in Deutschland befindliche US-amerikanische Schule ist nicht als Sonderausgabe abziehbar, wenn die Schule nicht durch einen qualifizierten staatlichen Anerkennungsakt eines deutschen Bundeslands, der Kultusministerkonferenz oder des Bundesgesetzgebers in das öffentliche deutsche Schulwesen einbezogen worden ist. Auch durch ein völkerrechtliches Prinzip der Gegenseitigkeit wird US-amerikanischen Staatsangehörigen kein Recht auf steuerliche Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland verschafft. Eine verfassungsrechtliche Pflicht, den Besuch von Schulen jeder Art in gleicher Weise zu fördern, besteht ebenfalls nicht.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2007 S. 1881 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 44/2007 S. 11 StBW 2007 S. 3 Nr. 22 LAAAC-54121