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Oberfinanzdirektion Koblenz - S 7165 A - St 44 2

Umsatzsteuerliche Behandlung der Geldspielautomatenumsätze;

Anträge auf Änderung der Festsetzung in bestandskräftigen Fällen bzw. in Fällen des Ablaufs der Festsetzungsverjährung

Bezug:

Mit Bezugsverfügung hatte die OFD angewiesen, dass Anträge auf Änderung bestandskräftiger (festsetzungsverjährter) Festsetzungen bis zur Entscheidung der beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Revisionsverfahren ruhen.

Der BFH hat mit Urteilen vom (Az. , und ) die Änderungsmöglichkeit bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide verneint. Die Umsatzsteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder hatten in der Sitzung II/07 die Veröffentlichung der v.g. Urteile beschlossen, so dass diese allgemein anwendbar sind.

Nunmehr wurde bekannt, dass gegen das ablehnende unter dem (vorläufigen) Aktenzeichen A R 1587/07 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben wurde.

Die Einspruchsverfahren sind daher weiterhin ruhend zu stellen.

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