Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - IX ZR 221/05

Gesetze: InsO § 38; InsO § 39 Abs. 1 Nr. 5; InsO § 174; InsO § 181; InsO § 183; EG Art. 87 Abs. 1; EG Art. 88 Abs. 2; EG Art. 88 Abs. 3

Leitsatz

a) Meldet der Gesellschafter ein eigenkapitalersetzendes Darlehen zur Insolvenztabelle an, ist aber der Vertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot der Durchführung staatlicher oder aus staatlichen Mitteln gewährter Beihilfen nach dem EG-Vertrag nichtig, ist die Klage auf Feststellung des vom Verwalter bestrittenen Anspruchs als Darlehensforderung unzulässig; es bedarf einer Neuanmeldung des Rückforderungsanspruchs.

b) Ist die Bundesrepublik Deutschland aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Kommission zur Rückforderung einer Beihilfe verpflichtet, ist diese Rückforderung eine einfache Insolvenzforderung im Rang des § 38 InsO; dem Umstand, dass sie den Regeln über eigenkapitalersetzende Darlehen unterliegt, kommt keine Bedeutung zu.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2007 S. 2146 Nr. 40
NJW-RR 2007 S. 1693 Nr. 24
RIW 2007 S. 789 Nr. 10
WM 2007 S. 1749 Nr. 37
ZIP 2007 S. 1760 Nr. 37
DAAAC-57670

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank