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EuGH Urteil v. - C-318/05

Gesetze: EG Art. 18; EG Art. 39; EG Art. 43; EG Art. 49; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9

Abzugsrecht nur für Schulgeldzahlungen an private inländische Einrichtungen ist gemeinschaftswidrig

Leitsatz

Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 18 EG, 39 EG, 43 EG und 49 EG verstoßen, dass sie Schulgeldzahlungen für den Besuch von Schulen in anderen Mitgliedstaaten generell von dem in § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG i. d. F. v. vorgesehenen Sonderausgabenabzug ausgeschlossen hat.

Fundstelle(n):
VAAAC-57813

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