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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VII 248/2004

Gesetze: EStG § 64 Abs. 1, EStG § 64 Abs. 3

Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und Rückforderung des Kindergelds

Leitsatz

Gemäß § 64 Abs. 1 EStG wird für jedes Kind nur einem Berechtigtem Kindergeld gezahlt. Ist das Kind nicht in den Haushalt eines Berechtigten aufgenommen, so erhält nach § 64 Abs. 3 EStG das Kindergeld derjenige, der dem Kind eine Unterhaltsrente zahlt. Zahlen mehrere Berechtigte dem Kind Unterhaltsrenten, so erhält Kindergeld derjenige, der dem Kind die höchste Unterhaltsrente zahlt.

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Fundstelle(n):
BAAAC-58206

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