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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 310/04

Gesetze: EStG § 21, AO § 176

Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 2 AO

Leitsatz

Für einen Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 2 AO ist es erforderlich, dass die geänderten Ausgangsbescheide auf einer für rechtswidrig erklärten Verwaltungsvorschrift beruhen. Dies ist nicht der Fall, wenn die in den Änderungsbescheiden zum Ausdruck gekommene Rechtsanwendung einer vertretbaren Auslegung der zur Zeit der Ausgangsbescheide geltenden Verwaltungsvorschriften entsprach.

Fundstelle(n):
LAAAC-58220

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