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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 137/06

Gesetze: MinöStV § 53

Keine Mineralölsteuererstattung bei entwendetem Mineralöl

Leitsatz

§ 53 MinöStV ist einschränkend in der Weise zu interpretieren, dass sich die ausgefallene Forderung nicht auf Mineralöl beziehen darf, welches sich der Warenempfänger zuvor durch eine Straftat bemächtigt hat

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
JAAAC-58225

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