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BSG Urteil v. - B 13 R 4/06 R

Gesetze: SGB VI § 35; SGB VI § 99 Abs 1 S 2; SGB VI § 115 Abs 6; SGB X § 37 Abs 2 S 2 Halbs 2

Leitsatz

1. Der Rentenversicherungsträger verstößt auch dann gegen seine Pflicht zum Hinweis auf eine mögliche Antragstellung (§ 115 Abs 6 SGB VI), wenn er zwar ein Hinweisschreiben absendet, dieses den Versicherten aber nicht erreicht.

2. Für ein solches Hinweisschreiben besteht weder eine Zugangsvermutung noch gelten die Grundsätze des Anscheinsbeweises.

Fundstelle(n):
NAAAC-58309

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